Bowil Zytig Nr. 210 | Mai 2025

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 Seite: 8 Mai 2025 Die Zuständigkeit für einen Verkauf der Liegenschaft unterliegt denselben Bestimmungen, Beträge über Fr. 250'000.00 fallen in die Kompetenz der Gemeindeversammlung. Die Höhe eines künftigen Verkaufserlöses bestimmt sich üblicherweise nach der Nachfrage. Die Liegenschaft Hübeli befindet sich in einer Weilerzone, die Nutzungs- und Umbaumöglichkeiten unterliegen weitgehend den Bestimmungen des eidg. Raumplanungsgesetzes und sind dadurch gesetzlich mehr eingeschränkt, als dies beispielsweise in einer Bauzone wäre. Eine Umzonung ist gemäss den getroffenen Fachabklärungen nicht möglich, da keine Zoneninseln zugelassen werden. Eine Wohnnutzung oder eine Nutzung mit einem mässig störenden Gewerbe hingegen kann in Frage kommen, löst aber entsprechenden Investitionsbedarf aus. Bei einem anerkannten Fachmann auf dem Gebiet der Liegenschaftsbewertungen und -berechnungen hat der Gemeinderat eine Marktwertberechnung, verbunden mit einer Nutzungsstudie in Auftrag gegeben. Der errechnete Marktwert bewegt sich zwischen Fr. 670'000.00 und Fr. 780'000.00. Details zu den Berechnungsunterlagen können den Auflageakten entnommen werden. Der Gemeinderat ist bestrebt, bei einem Verkauf die Liegenschaft einer nachhaltigen Nutzung durch Dritte zuzuführen und erwünscht sich die nötige Handlungsfreiheit, um bei Bedarf zeitnah handeln zu können. Der Versammlung wird daher beantragt: a) Die Entwidmung der Liegenschaft «Schulhaus Hübeli» vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen. b) Die Ermächtigung an den Gemeinderat, Verkaufsverhandlungen zu führen und einen Verkauf zu tätigen. 3. Wahl Schulkommission (1 Mitglied) Die Mitglieder der Schulkommission Bowil für die Legislatur 2025 bis 2028 wurden durch den Gemeinderat am 13.11.2024 in stiller Wahl bestätigt. An der Gemeindeversammlung vom 26.11.2024 wurde Stephanie Lanzilao Hauser, Mitglied der Schulkommission, in den Gemeinderat gewählt. Der Gemeinderat ordnete daraufhin eine Ersatzwahl für die Schulkommission an. Innerhalb der festgesetzten Frist sind folgende Kandidaturen eingereicht worden (alfabetische Reihenfolge): • Kaderli Claudia, Lerchenweg 6, 3533 Bowil • Lehmann Anita, Steinen 58, 3534 Signau. An der Versammlung wird eine Wahl nach den Bestimmungen des Organisationsreglements Bowil durchgeführt. Wählbar sind die beiden Kandidatinnen. 4. Informationen durch den Gemeinderat a) Revitalisierung Gropbach b) Informationen aus der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission c) Mobility-on-Demand 5. Verschiedenes In diesem Traktandum kann der Gemeinderat über weitere aktuelle Geschäfte orientieren. Ebenfalls die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben hier die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Vorschläge zu unterbreiten oder Dinge zur Diskussion zu stellen. Die Versammlung darf nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschliessen. Sie darf Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge unterbreitet der Gemeinderat einer späteren Versammlung zum Entscheid.

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