Bowil Zytig Nr. 210 | Mai 2025

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 ___________________________________________________________________________________ Mai 2025 Seite: 7 Antrag des Gemeinderates Erfolgsrechnung Aufwand Gesamthaushalt Fr. 5'639'390.33 Ertrag Gesamthaushalt Fr. 5'749'873’15 Ertragsüberschuss Fr. 110'482.82 davon Aufwand Allgemeiner Haushalt Fr. 4'929'289.49 Ertrag Allgemeiner Haushalt Fr. 5'077'345.38 Ertragsüberschuss Fr. 148'055.89 Aufwand SF Wasserversorgung Fr. 272'154.15 Ertrag SF Wasserversorgung Fr. 194'313.65 Aufwandüberschuss Fr. -77'840.50 Aufwand SF Abwasserentsorgung Fr. 274'290.72 Ertrag SF Abwasserentsorgung Fr. 322'670.47 Ertragsüberschuss Fr. 48'379.75 Aufwand SF Abfallentsorgung Fr. 163'655.97 Ertrag SF Abfallentsorgung Fr. 155’543.65 Aufwandüberschuss Fr. -8'112.32 Investitionsrechnung Ausgaben Fr. 391'564.16 Einnahmen Fr. 0.00 Nettoinvestitionen Fr. 391'564.15 Nachkredite in Kompetenz GV gemäss Ziffer 1.1.6 Fr. 0.00 Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ein vollständiges Exemplar der Jahresrechnung 2024 kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf www.bowil.ch eingesehen werden. 2. Schulhaus Hübeli Mit der im letzten Jahr beschlossenen Schulreform und der Übertragung der gesamten Oberstufe an die Gemeinde Signau wird das Schulhaus Hübeli ab dem Schuljahr 2025/2026 nicht mehr für den Schulbetrieb benötigt. Anlässlich der Herbstversammlung 2024 informierte der Gemeinderat über erste Gespräche und Gedanken über die Zukunft der Liegenschaft. Am 11.03.2025 konnten sich die Bevölkerung und weitere interessierte Kreise im Rahmen eines Informationsanlasses mit Visionen und Zukunftsvorschlägen für die Liegenschaft einbringen. Rund 50 interessierte Personen haben sich aktiv beteiligt und ihre Meinungen, Vorschläge, Wünsche und Ideen kundgetan. Die Vermietung der Liegenschaft im Sinne einer Zwischennutzung, bspw. an eine pädagogische, soziale oder therapeutische Organisation, oder der Verkauf (Desinvestition) standen am Ende der Verhandlungen im Vordergrund. Der Gemeinderat hat sich daraufhin mit verschiedenen Interessenten und Organisationen in Verbindung gesetzt. Es bestehen Interessen sowohl an einem Kauf wie auch an einer Zwischennutzung. Um konkrete Verkaufsverhandlungen führen zu können und damit der Gemeinderat diesbezüglich auch die nötige Handlungsfähigkeit erhält, muss die Liegenschaft «Schulhaus Hübeli» vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen* entwidmet werden. Es handelt sich hierbei um ein Rechtsgeschäft über Eigentum an Grundstücken, welches in die Kompetenz der Gemeindeversammlung fällt. Die Umbuchung in der Jahresrechnung 2025 wird zum Buchwert zum Zeitpunkt des Verkaufs oder per 31.12.2025 vorgenommen. *Im Finanzvermögen befinden sich Güter, die nicht der unmittelbaren Erfüllung von öffentlichen Aufgaben dienen. Eine Vermietung der Liegenschaft im Sinne einer Zwischennutzung liegt in der Kompetenz des Gemeinderates.

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc3MzQ=