Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 ___________________________________________________________________________________ Mai 2025 Seite: 15 Gemeindebeiträge 2025 Gestützt auf das Reglement über die Gemeindebeiträge erhalten Vereine mit Sitz in Bowil oder einem wesentlichen Anteil von Bowiler Mitgliedern (mindestens 10 %) einen jährlichen Beitrag pro Bowiler Aktivmitglied. Dieser Beitrag ist nicht zweckgebunden und fliesst in die allgemeine Vereinskasse. Damit die Vereine in den Genuss dieses allgemeinen Beitrages kommen, ist der Gemeindeverwaltung ein Mitgliederverzeichnis mit allen Bowiler Vereinsmitgliedern (Name, Vorname, Adresse, PLZ und Ort) inkl. Kontoverbindung zuzustellen. Sollten die Vereinsstatuten Abweichungen erfahren haben, ist uns ebenfalls ein aktuelles Exemplar einzureichen. Für die zweckgebundenen Beiträge ist mit den jeweiligen Vereinen eine Leistungsvereinbarung für 4 Jahre abgeschlossen worden. Die Auszahlung für das Jahr 2025 erfolgt automatisch. Betreuungsgutscheine 2025/2026 Die neue Gutscheinperiode 2025/2026 ist eröffnet. Sie können Ihr Gesuch für Betreuungsgutscheine via KIBON oder auf Papier stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons www.fambe.sites.be.ch/familienthemen/kinderbetreuung/betreuungsgutscheine sowie in der Informationsbroschüre. Die Finanzverwaltung Bowil, Telefon 031 711 11 80 beantwortet Ihnen gerne allfällige Fragen. Abfallentsorgung Abfallstatistik: Folgende Abfallmengen sind in unserer Gemeinde im letzten Jahr angefallen (die Gewichtsangabe erfolgt in Tonnen): Abfallart 2024 Vergleich 2023 Vergleich 2022 Vergleich 2021 Vergleich 2020 Hauskehricht 196.89 196.59 195.84 202.09 200.35 Sperrgut 2.32 1.06 3.17 3.81 2.33 Altglas 27.40 25.34 26.08 27.85 28.15 Papier und Karton 78.88 74.74 71.50 65.44 41.70 Altmetall 6.15 3.36 9.06 13.96 6.65 Aluminium/Weissblech 2.14 1.99 1.91 1.89 2.43 Mineral- und Speiseöl 1.33 1.10 0.76 0.89 0.87 Grüngut 94.01 76.43 65.78 74.23 79.37 Kaffeekapseln (Alu) 0.67 0.69 0.68 0.77 0.65 Altkleider 3.25 3.50 3.72 3.15 4.59 PET 1.73 1.34 1.95 0.86 1.57 Kunststoff 3.83 0.44 0 0 0 Grüngutdeponie Moos: Die Gartensaison hat begonnen, damit wird auch wieder die Entsorgung des anfallenden Grüngutabfalls ein Thema. Bitte beachten Sie, dass die angelieferten Mengen (Grüngut und Holz) ab dem ersten Kilo vor Ort zu deklarieren sind. Die Abrechnung erfolgt Ende Jahr durch die Gemeindeverwaltung Signau. Anderweitige Abfälle (Blumentöpfe, Pflanzenbehälter, Vlies etc.) gehören in den ordentlichen Hauskehricht und dürfen nicht in der Deponie Moos entsorgt werden!
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