Bowil Zytig Mitteilungsblatt der Gemeinde 3533 Bowil 38. Jahrgang / Ausgabe Nr. 210 vom Mai 2025 Liebe Bowilerinnen und Bowiler Ich habe mir erlaubt, die künstliche Intelligenz (KI) anhand der Bowil-Zytig zu testen. Überall hört und liest man, wie diese verwendet wird. Hier der Praxistest für Euch alle. Folgende Frage habe ich der KI gestellt: Erstell mir eine interessante Zusammenfassung von allen Ausgaben inkl. Archiv der Bowil-Zytig vom Monat Mai der ersten Seite. Umfang Arial 12 ca. 3/4 einer A4 Seite. Die Zusammenfassung soll ein fliessender Text sein. Antwort: «Die Mai-Ausgaben der "Bowil-Zytig" bieten jedes Jahr einen umfassenden Einblick in das Leben und die Entwicklungen in der Gemeinde Bowil. Im Mai 2024 lag der Schwerpunkt auf den bevorstehenden Sommerveranstaltungen, darunter das traditionelle Dorffest und verschiedene kulturelle Aktivitäten, die die Gemeinschaft zusammenbringen sollen. Die Ausgabe von Mai 2023 beleuchtete die Fortschritte bei den Infrastrukturprojekten, insbesondere die Renovierung des Gemeindezentrums und die Erweiterung der öffentlichen Verkehrsanbindungen, was die Lebensqualität der Bewohner erheblich verbessern soll. Im Mai 2022 wurde ausführlich über die Umweltinitiativen der Gemeinde berichtet, einschliesslich neuer Recyclingprogramme und Pflanzaktionen zur Förderung der Biodiversität, die das ökologische Bewusstsein der Einwohner stärken sollen. Die MaiAusgabe 2021 widmete sich den Auswirkungen der COVID19-Pandemie auf das Gemeindeleben, wobei besondere Aufmerksamkeit auf die Unterstützung lokaler Unternehmen und die Anpassungen im öffentlichen Leben gelegt wurde, um die Gemeinschaft in schwierigen Zeiten zu unterstützen. Im Mai 2020 standen die Bildungsprojekte im Vordergrund, mit Berichten über neue Schulprogramme und Jugendinitiativen, die darauf abzielen, die Bildung und Entwicklung der jungen Generation zu fördern. Schliesslich bot die Mai-Ausgabe 2019 einen Rückblick auf die kulturellen Traditionen und die Bemühungen, das lokale Erbe zu bewahren, mit Berichten über verschiedene Veranstaltungen und Aktivitäten, die die kulturelle Identität der Gemeinde stärken sollen. Diese Zusammenfassungen zeigen die Vielfalt und Dynamik des Lebens in Bowil und die kontinuierlichen Bemühungen der Gemeinde, das Wohlbefinden und die Gemeinschaft zu fördern. Das Archiv der "Bowil-Zytig" umfasst viele weitere Ausgaben bis zurück ins Jahr 2007. Im Mai 2018 lag der Fokus auf den kulturellen Veranstaltungen und der Pflege lokaler Traditionen. Die Ausgabe von Mai 2017 berichtete über Bildungsprojekte und Jugendprogramme. Im Mai 2016 wurden Infrastrukturprojekte und Verbesserungen der Gemeindeeinrichtungen hervorgehoben. Die Mai-Ausgabe 2015 beleuchtete die Fortschritte bei den Bauprojekten und die Erweiterung der öffentlichen Verkehrsanbindungen. Im Mai 2014 standen Umweltinitiativen und Recyclingprogramme im Vordergrund. Die Ausgabe von Mai 2013 bot einen Rückblick auf die kulturellen Traditionen und die Bemühungen, das lokale Erbe zu bewahren. Schließlich berichtete die MaiAusgabe 2012 über die verschiedenen Veranstaltungen und Aktivitäten zur Förderung der Gemeinschaft und des kulturellen Lebens in Bowil. Diese Zusammenfassungen zeigen die kontinuierlichen Bemühungen der Gemeinde, das Wohlbefinden und die Gemeinschaft zu fördern.» Ihr seht, KI kann viel, jedoch ist sie nicht fehlerfrei, wie ihr sicher beim Text bemerkt habt. Aber es ist schön, wie sie Bowil und was Bowil ist wahrnimmt. Die Zusammenfassung deckt sich auch mit meiner Wahrnehmung von Bowil. Daher bitte ich euch, mitzuhelfen, Bowil so zu erhalten. Ich wünsche euch allen einen wunderbaren Sommer. Euer Gemeinderat André Hofer Ressort Raum, Entwicklung, Ver- und Entsorgung
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 Seite: 2 Mai 2025 Impressum Titelbild: Fahnen Bern, Schweiz, Bowil Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil Auflage: 660 Exemplare Verteilgebiet: Gemeinde Bowil Erscheint: 4 x jährlich Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/bowil-zytig Gemeindeverwaltung und Postagentur, 3533 Bowil: Mo 8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr Di, Do, Fr 8.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr Mi 8.00 – 12.00 Uhr Tel. 031 711 01 46 / Mail: info@bowil.ch / web: www.bowil.ch Hausärztlicher Notfalldienst: 1. Hausarzt anrufen Band abhören für Stellvertretung, falls niemand erreichbar ist: 2. Notfallnummer wählen: 0900 57 67 47 SPITEX Region Konolfingen 031 770 22 00 (Telefon werktags: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00) Samariterverein Ob. Kiesental Burkhalter Simone (Präsidentin) Tel: 079 323 21 37 https://www.sv-ok.ch Inhalt Botschaft zu den Versammlungsgeschäften........................................................................... 4 1. Gemeinderechnung 2024 ....................................................................................................................4 2. Schulhaus Hübeli.................................................................................................................................7 3. Wahl Schulkommission (1 Mitglied) .....................................................................................................8 4. Informationen durch den Gemeinderat ................................................................................................8 5. Verschiedenes ..................................................................................................................................... 8 Informationen des Gemeinderates ........................................................................................... 9 Aktuelles aus dem Gemeinderat...............................................................................................................9 Bürgerbus – mybuxi in der Region Konolfingen ........................................................................................9 Personalinformationen............................................................................................................................10 Baubewilligungen ...................................................................................................................................11 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen........................................................ 12 Gemeindeverwaltung und Postagentur geschlossen ..............................................................................12 Wegkommission .....................................................................................................................................12 Gewässerraum und Landwirtschaft – Korrekte Nutzung des Gewässerraums........................................12 Asiatische Hornisse ................................................................................................................................14 Gemeindebeiträge 2025 .........................................................................................................................15 Betreuungsgutscheine 2025/2026 ..........................................................................................................15 Abfallentsorgung ....................................................................................................................................15 Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten ......................................................................17 Informationen der AHV-Zweigstelle ........................................................................................................18 Anlässe in Bowil .....................................................................................................................................19 Bibliothek ................................................................................................................................................ 20 Vereinsanlässe und allgemeine Informationen ..................................................................... 21 Informationen der Schule........................................................................................................ 30
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 ___________________________________________________________________________________ Mai 2025 Seite: 3 Versammlung der Gemeinde Bowil Montag, 02. Juni 2025, 20.00 Uhr SCHULHAUS DORF Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Gemeinderechnung 2024 Beratung und Genehmigung der Gemeinderechnung 2024 2. Schulhaus Hübeli a) Entwidmung der Liegenschaft vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen b) Ermächtigung an den Gemeinderat, Verkaufsverhandlungen zu führen und den Verkauf zu tätigen 3. Wahl Schulkommission (1 Mitglied) 4. Informationen durch den Gemeinderat 5. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie stehen auch unter www.bowil.ch zur Einsichtnahme bereit. Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen. Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss an die Versammlung lädt der Gemeinderat die Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer zu einem Apéro und zum ungezwungenen Informationsaustausch ein. Der Apéro wird durch Vertreterinnen des Landfrauenvereins Bowil organisiert und betreut.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 Seite: 4 Mai 2025 Botschaft zu den Versammlungsgeschäften 1. Gemeinderechnung 2024 Beratung und Genehmigung der Gemeinderechnung Das Budget für das Jahr 2024 wurde an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023 mit einer Gemeindesteueranlage von 1.84 genehmigt. Die Jahresrechnung 2024 wurde nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2 erstellt und schliesst per 31.12.2024 wie folgt ab: Ergebnis Gesamthaushalt Fr. 110'482.82 Ergebnis Allgemeiner Haushalt Fr. 148'055.89 Ergebnis Spezialfinanzierungen gebührenfinanziert - Fr. 37'573.07 Ergebnis Wasserversorgung - Fr. 77'840.50 Ergebnis Abwasserentsorgung Fr. 48'379.75 Ergebnis Abfallentsorgung - Fr. 8'112.32 Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 110'482.82 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 213'861.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt Fr. 324'343.82. Der Allgemeine Haushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 148’055.89 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 174’391.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt Fr. 322’446.89. Rechnung 2024 Budget 2024 Abweichung in Fr. Abweichung in % 0 Allgemeine Verwaltung -750'980.73 -765'380.00 14'399.27 1.9 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung -26'525.21 -17'750.00 -8'775.21 49.4 2 Bildung -1'274'779.80 -1'233'819.00 -40'960.80 3.3 3 Kultur, Sport und Freizeit -43'432.43 -45'145.00 1'712.57 3.8 4 Gesundheit -6'007.20 -6'250.00 242.80 3.9 5 Soziale Sicherheit -1'124'763.49 -1'137'050.00 12'286.51 1.1 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung -514'523.15 -561'267.00 46'743.85 8.3 7 Umweltschutz und Raumordnung -110'568.10 -140'070.00 29'501.90 21.1 8 Volkswirtschaft 57'704.40 61'880.00 -4'175.60 6.7 9 Finanzen und Steuern 3'941'931.60 3'670'460.00 271'471.60 7.4 Aufwandüberschuss 148'055.89 -174'391.00 322'446.89 Rechnung 2024, Budget 2024: + = Ertragsüberschuss, - = Aufwandüberschuss Abweichungen in Fr.: + = Besserstellung gegenüber Budget, - = Schlechterstellung gegenüber Budget
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 ___________________________________________________________________________________ Mai 2025 Seite: 5 Die Abweichungen zum Budget 2024 sind hauptsächlich auf folgendes zurückzuführen: Allgemeine Verwaltung Die Anschaffungskosten für die neue Telefonie sind tiefer als budgetiert. Die planmässigen Abschreibungen ICT fallen weg, da das Serverprojekt erst 2025 fertiggestellt wird. Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Der Gebührenertrag Gemeindeverwaltung und Bauverwaltung fiel tiefer aus als budgetiert. Der Ertragsüberschuss SF Feuerwehr fiel höher aus als budgetiert. Der Aufwand Ver- und Entsorgung Liegenschaften VV im Bereich Zivilschutz fiel tiefer aus als budgetiert. Bildung Der Aufwand für den Lastenausgleich Bildung fiel höher aus als budgetiert. Im Bereich Schulliegenschaften fallen die Personalkosten höher aus als budgetiert (Personalwechsel, Eigenleistungen für Bauleitung Sanierung Schulhaus Dorf). Die Aufwände für Schülertransporte fallen tiefer aus als budgetiert. Es werden keine Entschädigungen des Kantons ausgerichtet, da die Bedingungen nicht erfüllt sind. Kultur, Sport und Freizeit Die Personalkosten für die Freizeitanlage Schächli fielen tiefer aus als budgetiert. Der Ertrag aus der Vermietung erreicht den budgetierten Wert nicht. Soziale Sicherheit Die Gemeinde Bowil gibt ab 1.1.2020 Betreuungsgutscheine ab. Diese werden zu 80 % vom Kanton zurückerstattet (Selbstbehalt 20 %). 2024 wurden mehr Betreuungsgutscheine abgegeben als budgetiert. Der Beitrag an den Lastenausgleich Sozialhilfe fiel um rund Fr. 21’500.00 tiefer aus als budgetiert. Verkehr und Nachrichtenübermittlung Der Aufwand für Betriebs- und Verbrauchsmaterial fällt tiefer aus als budgetiert. Ab 1.1.2024 werden neu die Spartageskarten Gemeinde angeboten. Die Beiträge an den Lastenausgleich Verkehr fallen rund Fr. 14’600.00 tiefer aus als budgetiert. Umweltschutz und Raumordnung Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 77'840.50 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 62'780.00. Die Schlechterstellung gegenüber dem Budget beträgt Fr. 15'060.50. Der Unterhalt für Tiefbauten fiel um Fr. 24'844.30 höher aus als budgetiert und konnte zum Teil dem Werterhalt entnommen werden. Der Betriebsbeitrag an den Wasserverbund Kiesental fiel um rund Fr. 4'370.00 höher aus als budgetiert. Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 48'379.75 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von Fr. 35'760.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt Fr. 12'619.75. Der Betriebsbeitrag an die ARA oberes Kiesental fiel um 1'359.30 tiefer aus als budgetiert. Der Betriebsbeitrag an die ARA mittleres Emmental fiel um 8'608.20 tiefer aus als budgetiert. Die Spezialfinanzierung Abfallentsorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 8’112.32. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 12'450.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt Fr. 4’337.68. Der Aufwand für Kehrichtsäcke/-marken sowie die Abfuhrkosten Hauskehricht fielen tiefer aus als budgetiert. Der Aufwand für Gewässerverbauungen fiel rund Fr. 34'000.00 tiefer aus als budgetiert. Der Betrag an den Gemeindeverband Grosshöchstetten (Bestattungswesen) fiel höher aus als budgetiert. Finanzen und Steuern Der gesamte Steuerertrag beträgt Fr. 3’257’668.05 und liegt rund Fr. 378’300.00 über dem Budget. Bei den direkten Steuern der natürlichen Personen liegt der Ertrag von Fr 2’567’740.80 rund Fr. 177’000.00 über dem Budget. Die direkten Steuern der juristischen Personen von Fr. 310’497.10 liegen rund Fr. 154’500.00 über dem Budget. Die übrigen direkten Steuern, wie Liegenschaftssteuern und Vermögensgewinnsteuern betragen Fr. 371’720.15 und liegen rund Fr. 46’400.00 über dem Budget.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 Seite: 6 Mai 2025 Die Einnahmen aus dem Finanz- und Lastenausgleich fallen um rund Fr. 29’000.00 tiefer aus als budgetiert. Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung schliesst mit Nettoinvestitionen von Fr. 391’564.16 ab. Budgetiert waren Nettoinvestitionen von Fr. 335’000.00. Die Mehrausgaben betragen Fr. 56’564.16. Abrechnungen Verpflichtungskredite mit fakultativem Referendum Der Verpflichtungskredit von Fr. 210’000.00 für die Sanierung des Schulhauses Dorf gemäss GR-Beschluss vom 14.02.2024 (in Rechtskraft erwachsen am 07.03.2024) konnte mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 553.00 (0.26 %) abgerechnet werden. Nachkredite Nach Artikel 11c des Organisationsreglements sind vom Gemeinderat beschlossene Nachkredite zu gebundenen Ausgaben (ohne Handlungsspielraum), die seine ordentliche Kompetenz von Fr. 100‘000.00 überschreiten, zu publizieren. In der Rechnung 2024 sind keine Nachkredite, welche publiziert werden müssen. Eigenkapital Per 31. Dezember 2024 beträgt das Eigenkapital Fr. 6'344'781.06 und setzt sich wie folgt zusammen: Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen Fr. 1'409'313.41 SF Feuerwehr einseitig Fr. 173'493.77 SF Wasserversorgung Fr. 208'258.70 SF Abwasserentsorgung Fr. 668'232.10 SF Abfall Fr. 359'328.84 Vorfinanzierungen Fr. 2'977'751.23 SF Liegenschaften FV Fr. 23'805.70 SF Wertschwankungen FV und VV Fr. 183'171.00 Wasserversorgung Werterhalt Fr. 528'407.85 Abwasserentsorgung Werterhalt Fr. 2'201'206.08 Abwasserentsorgung Werterhalt ARA Mittleres Emmental Fr. 41'160.60 Reserven Fr. 210'967.57 Zusätzliche Abschreibungen Fr. 210'967.57 Neubewertungsreserve Finanzvermögen Fr. 267'313.65 Neubewertungsreserve FV Fr. 95'473.65 Schwankungsreserve Fr. 171'840.00 Bilanzüberschuss/-Fehlbetrag Fr. 1'479'435.20
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 ___________________________________________________________________________________ Mai 2025 Seite: 7 Antrag des Gemeinderates Erfolgsrechnung Aufwand Gesamthaushalt Fr. 5'639'390.33 Ertrag Gesamthaushalt Fr. 5'749'873’15 Ertragsüberschuss Fr. 110'482.82 davon Aufwand Allgemeiner Haushalt Fr. 4'929'289.49 Ertrag Allgemeiner Haushalt Fr. 5'077'345.38 Ertragsüberschuss Fr. 148'055.89 Aufwand SF Wasserversorgung Fr. 272'154.15 Ertrag SF Wasserversorgung Fr. 194'313.65 Aufwandüberschuss Fr. -77'840.50 Aufwand SF Abwasserentsorgung Fr. 274'290.72 Ertrag SF Abwasserentsorgung Fr. 322'670.47 Ertragsüberschuss Fr. 48'379.75 Aufwand SF Abfallentsorgung Fr. 163'655.97 Ertrag SF Abfallentsorgung Fr. 155’543.65 Aufwandüberschuss Fr. -8'112.32 Investitionsrechnung Ausgaben Fr. 391'564.16 Einnahmen Fr. 0.00 Nettoinvestitionen Fr. 391'564.15 Nachkredite in Kompetenz GV gemäss Ziffer 1.1.6 Fr. 0.00 Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ein vollständiges Exemplar der Jahresrechnung 2024 kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf www.bowil.ch eingesehen werden. 2. Schulhaus Hübeli Mit der im letzten Jahr beschlossenen Schulreform und der Übertragung der gesamten Oberstufe an die Gemeinde Signau wird das Schulhaus Hübeli ab dem Schuljahr 2025/2026 nicht mehr für den Schulbetrieb benötigt. Anlässlich der Herbstversammlung 2024 informierte der Gemeinderat über erste Gespräche und Gedanken über die Zukunft der Liegenschaft. Am 11.03.2025 konnten sich die Bevölkerung und weitere interessierte Kreise im Rahmen eines Informationsanlasses mit Visionen und Zukunftsvorschlägen für die Liegenschaft einbringen. Rund 50 interessierte Personen haben sich aktiv beteiligt und ihre Meinungen, Vorschläge, Wünsche und Ideen kundgetan. Die Vermietung der Liegenschaft im Sinne einer Zwischennutzung, bspw. an eine pädagogische, soziale oder therapeutische Organisation, oder der Verkauf (Desinvestition) standen am Ende der Verhandlungen im Vordergrund. Der Gemeinderat hat sich daraufhin mit verschiedenen Interessenten und Organisationen in Verbindung gesetzt. Es bestehen Interessen sowohl an einem Kauf wie auch an einer Zwischennutzung. Um konkrete Verkaufsverhandlungen führen zu können und damit der Gemeinderat diesbezüglich auch die nötige Handlungsfähigkeit erhält, muss die Liegenschaft «Schulhaus Hübeli» vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen* entwidmet werden. Es handelt sich hierbei um ein Rechtsgeschäft über Eigentum an Grundstücken, welches in die Kompetenz der Gemeindeversammlung fällt. Die Umbuchung in der Jahresrechnung 2025 wird zum Buchwert zum Zeitpunkt des Verkaufs oder per 31.12.2025 vorgenommen. *Im Finanzvermögen befinden sich Güter, die nicht der unmittelbaren Erfüllung von öffentlichen Aufgaben dienen. Eine Vermietung der Liegenschaft im Sinne einer Zwischennutzung liegt in der Kompetenz des Gemeinderates.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 Seite: 8 Mai 2025 Die Zuständigkeit für einen Verkauf der Liegenschaft unterliegt denselben Bestimmungen, Beträge über Fr. 250'000.00 fallen in die Kompetenz der Gemeindeversammlung. Die Höhe eines künftigen Verkaufserlöses bestimmt sich üblicherweise nach der Nachfrage. Die Liegenschaft Hübeli befindet sich in einer Weilerzone, die Nutzungs- und Umbaumöglichkeiten unterliegen weitgehend den Bestimmungen des eidg. Raumplanungsgesetzes und sind dadurch gesetzlich mehr eingeschränkt, als dies beispielsweise in einer Bauzone wäre. Eine Umzonung ist gemäss den getroffenen Fachabklärungen nicht möglich, da keine Zoneninseln zugelassen werden. Eine Wohnnutzung oder eine Nutzung mit einem mässig störenden Gewerbe hingegen kann in Frage kommen, löst aber entsprechenden Investitionsbedarf aus. Bei einem anerkannten Fachmann auf dem Gebiet der Liegenschaftsbewertungen und -berechnungen hat der Gemeinderat eine Marktwertberechnung, verbunden mit einer Nutzungsstudie in Auftrag gegeben. Der errechnete Marktwert bewegt sich zwischen Fr. 670'000.00 und Fr. 780'000.00. Details zu den Berechnungsunterlagen können den Auflageakten entnommen werden. Der Gemeinderat ist bestrebt, bei einem Verkauf die Liegenschaft einer nachhaltigen Nutzung durch Dritte zuzuführen und erwünscht sich die nötige Handlungsfreiheit, um bei Bedarf zeitnah handeln zu können. Der Versammlung wird daher beantragt: a) Die Entwidmung der Liegenschaft «Schulhaus Hübeli» vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen. b) Die Ermächtigung an den Gemeinderat, Verkaufsverhandlungen zu führen und einen Verkauf zu tätigen. 3. Wahl Schulkommission (1 Mitglied) Die Mitglieder der Schulkommission Bowil für die Legislatur 2025 bis 2028 wurden durch den Gemeinderat am 13.11.2024 in stiller Wahl bestätigt. An der Gemeindeversammlung vom 26.11.2024 wurde Stephanie Lanzilao Hauser, Mitglied der Schulkommission, in den Gemeinderat gewählt. Der Gemeinderat ordnete daraufhin eine Ersatzwahl für die Schulkommission an. Innerhalb der festgesetzten Frist sind folgende Kandidaturen eingereicht worden (alfabetische Reihenfolge): • Kaderli Claudia, Lerchenweg 6, 3533 Bowil • Lehmann Anita, Steinen 58, 3534 Signau. An der Versammlung wird eine Wahl nach den Bestimmungen des Organisationsreglements Bowil durchgeführt. Wählbar sind die beiden Kandidatinnen. 4. Informationen durch den Gemeinderat a) Revitalisierung Gropbach b) Informationen aus der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission c) Mobility-on-Demand 5. Verschiedenes In diesem Traktandum kann der Gemeinderat über weitere aktuelle Geschäfte orientieren. Ebenfalls die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben hier die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Vorschläge zu unterbreiten oder Dinge zur Diskussion zu stellen. Die Versammlung darf nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschliessen. Sie darf Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge unterbreitet der Gemeinderat einer späteren Versammlung zum Entscheid.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 ___________________________________________________________________________________ Mai 2025 Seite: 9 Informationen des Gemeinderates Aktuelles aus dem Gemeinderat • In seiner Kompetenz hat der Gemeinderat folgende Kredite aus dem Budget 2025 genehmigt und freigegeben: Erneuerung an der ICT-Infrastruktur, Anschaffung einer interaktiven Wandtafel im Schulhaus Dorf und Einbau von Trennwänden für Gruppenräume sowie einer neuen Schliessanlage, Reinigungsgerätschaften für den Gemeindebetrieb, Einbau von Streckenschiebern im Gebiet Oberhofen für die Wasserversorgung, Umsetzung Etappe 1 (2025) der Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen. • Die Kreditabrechnung für die Objektschutzmassnahmen Mühlewäldli in Steinen wurde genehmigt. Nach Abzug aller Aufwände ergibt sich ein Ertragsüberschuss von Fr. 1'360.50, welcher anteilsmässig den betroffenen Waldeigentümern ausbezahlt wurde. • Die Kreditabrechnung für die Sanierungsarbeiten vom vergangenen Sommer in der Schulanlage Dorf wurde mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 553.45 zur Kenntnis genommen. Mit dem bewilligten Kredit von Fr. 210'000.00 wurde die gesamte Beleuchtung ausgewechselt und verbessert sowie alle Schulräume und die Verbindungsgänge farblich aufgewertet. Der Kindergarten wurde mit einer Verbindungstüre in das anschliessende Schulzimmer erweitert. • Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens der SBB zur Erneuerung der Gleisanlage zwischen Zäziwil und Bowil ist die Gemeinde Bowil in der diesjährigen Ausbauetappe nur am Rande betroffen (Umfahrung über Bahnübergang Groggenmoos). Auf eine Eingabe im laufenden Verfahren wurde verzichtet. • Die Projektunterlagen für die Revitalisierung des Gropbachs wurden zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Die Auflage findet im Mai 2025 statt, es wird auf die Publikation im Anzeiger sowie die Auflageakten verwiesen. Am 13.05.2025 fand ein Informationsabend für die Bevölkerung statt. • Für den Unterhalt der Westfassade des Gemeindehauses wurde ein Kredit in der Höhe von Fr. 38'000.00 beschlossen. Das Sanierungsprojekt ist in der Investitionsrechnung 2025 vorgesehen. Zur Verlängerung der Lebensdauer der Fenster und der Fassade werden im Spätsommer die nötigen Malerarbeiten vorgenommen. • Die Räumlichkeiten in der Tagesschule Bowil werden durch Malerarbeiten aufgefrischt und die alten, nicht mehr zeitgemässen Filzteppiche an der Wand werden entfernt. Für die Arbeiten wurde ein Kredit in der Höhe von Fr. 11'000.00 beschlossen. • Auf Anregung von Anwohnern wurde bei der Ausschütte Wyden eine neue Sitzbank platziert. Das neue «Wydebänkli» soll Wandernden eine Ruhemöglichkeit bieten, verbunden mit dem Genuss der schönen Umgebung. Bürgerbus – mybuxi in der Region Konolfingen Die ländlichen Regionen stehen oft vor der Herausforderung, eine zuverlässige und flexible Verkehrsanbindung zu gewährleisten. Gerade für ältere Menschen, Jugendliche oder Personen ohne eigenes Fahrzeug kann die eingeschränkte Mobilität zu einem Problem werden. Hier setzt das Bürgerbus-Projekt von mybuxi an – eine Initiative, die darauf abzielt, den öffentlichen Verkehr in abgelegenen Gebieten und Weilern zu verbessern und den Menschen mehr Flexibilität zu bieten. Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM) evaluierte 2023 mit vier weiteren Regionen geeignete Gebiete für On-Demand-Angebote. In Bereichen, die sich nicht sinnvoll und wirtschaftlich mit dem klassischen öffentlichen Verkehr erschliessen lassen, sollen kleinere Fahrzeuge eingesetzt werden, die „auf Nachfrage“ die Anbindung an die regulären ÖV-Linien sicherstellen. Für die folgenden vier Gebiete beantragt die Regionalkonferenz Bern-Mittelland
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 Seite: 10 Mai 2025 (RKBM) die Aufnahme eines On-Demand-Angebots in den kantonalen Angebotsbeschluss ÖV 2027– 2030: • Bestehendes mybuxi-Angebot im Raum Belp • Neues mybuxi-Angebot im Kiesental (rund um Konolfingen und Grosshöchstetten) • RBS-On-Demand-Angebot rund um Fraubrunnen • Postauto-On-Demand-Abendangebot im oberen Gantrischgebiet Der Bürgerbus ist ein auf Abruf verfügbarer Fahrdienst, der in der Region um Konolfingen getestet werden soll. Am Projekt sind aktuell die Gemeinden Worb, Grosshöchstetten, Konolfingen, Oberthal, Mirchel, Niederhünigen, Oberhünigen, Freimettigen, Bowil, Zäziwil und Walkringen beteiligt. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge der Gemeinden, des Kantons Bern sowie durch Ticketeinnahmen. Warum ist der Bürgerbus wichtig? • Verbesserung der Mobilität: Menschen, die keinen Zugang zu einem eigenen Fahrzeug haben, erhalten eine neue Möglichkeit, sich flexibel fortzubewegen. • Stärkung der lokalen Wirtschaft: Eine bessere Verkehrsanbindung kann dazu beitragen, dass lokale Geschäfte und Dienstleistungen häufiger genutzt werden. • Nachhaltige Alternative: Durch die Nutzung eines gemeinsamen Fahrdienstes können individuelle Autofahrten reduziert werden. • Soziale Teilhabe: Ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität können einfacher am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Das Projekt befindet sich derzeit in der Planungsphase, und die Einführung wäre frühestens mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026 vorgesehen. Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM) arbeitet gemeinsam mit den beteiligten Gemeinden und dem Fahrdienst mybuxi an der Umsetzung. Ob alle geplanten Gemeinden bis zum Start tatsächlich teilnehmen werden, ist noch offen. Personalinformationen Nach einer etwas mehr als fünfjährigen Dienstzeit in der Finanzverwaltung unserer Gemeinde endet am 30. Juni 2025 die Amtszeit unserer Finanzverwalterin Frau Gabriela Hauri. Frau Hauri hat sich entschieden, eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen. Während ihrer Amtszeit war sie an zahlreichen Projekten beteiligt und verantwortete die Aufgaben in der finanziellen Organisation und Verwaltung. Die Finanzverwaltung nimmt eine zentrale Rolle in unserer Gemeinde ein, angefangen bei der Budgetplanung über die Rechnungsführung bis hin zur finanziellen Steuerung laufender Projekte. Frau Hauri war während ihrer gesamten Amtszeit mit diesen Prozessen befasst und trug zur Umsetzung der Massnahmen bei. Die Zusammenarbeit war durch fachliche Abstimmungen und gemeinsame Entscheidungsprozesse geprägt. Wir danken Gabriela Hauri für ihre Tätigkeit und wünschen ihr für ihren weiteren beruflichen Weg alles Gute und eine erfolgreiche Zeit. Monika Schneider, arbeitet seit 2018 im Gemeindebetrieb Bowil und ist in ihrer Funktion als Hauswartin zuständig für die Schulanlage im Hübeli. Mit ihrer aufgeschlossenen Art und ihrem freundlichen Wesen findet Monika Schneider immer die richtigen Worte im Umgang mit den Schülerinnen und Schülern, dem Lehrpersonal, der Nachbarschaft und im Team des Gemeindebetriebes. Pflichtbewusst, zuverlässig und speditiv nimmt sie ihre Aufgaben wahr und sorgt damit, dass sich alle Nutzerinnen und Nutzer des Hübeli heimisch fühlen. Durch die Schulreform wird der Schulstandort Hübeli aufgehoben. Die Liegenschaft wird künftig einer anderen Nutzung zugeführt. Die täglichen Hauswartetätigkeiten entfallen, dadurch wird Monika Schneider ihr Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde Bowil per 31.07.2025 beenden. Sie steht dem Gemeindebetrieb als Aushilfe aber nach wie vor zur Verfügung.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 ___________________________________________________________________________________ Mai 2025 Seite: 11 Alexandra Beutler war in den letzten viereinhalb Jahren Mitarbeiterin unserer Bibliothek. Als ausgebildete Bibliothekarin integrierte sie sich rasch in das Team und brachte viel fachliches Wissen ein durch ihre gleichzeitige Tätigkeit am Berufsbildungszentrum Thun. Neben ihren Aufgaben im Bibliotheksbetrieb war ihr Engagement bei Veranstaltungen besonders geschätzt. Aus persönlichen Gründen scheidet Alexandra Beutler aus dem Bibliotheksteam aus. Das langjährige Kommandanten-Duo des Löschzug Bowil der Feuerwehr Region Langnau FWRL ist per 31.12.2024 zurückgetreten. Sie haben ihren Nachfolgern einen sehr gut funktionierenden Löschzug übergeben können, auf den die Bevölkerung stolz sein darf. Peter Schüpbach, 27 Dienstjahre, ist 1998 in die Feuerwehr Bowil eingetreten (ab 2014 FWRL) und kommandierte den Löschzug Bowil ab dem Jahr 2017. Dank den stets gut vorbereiteten Übungen und der modernen Ausrüstung bereitete Peter Schüpbach die Einsatzkräfte stets optimal auf die Ernstfalleinsätze vor. Der Löschzug Bowil gilt in der FWRL als Vorbild. Kommentar Werner Eberle, Ober-Kdt FWRL: Pesche Schüpbach konnte schon einen gut funktionierenden Löschzug von seinen Vorgängern übernehmen und noch ausbauen. Die Entscheidungen des Fachausschusses hat er stets vollumfänglich mitgetragen. Mit ihm hatte die FWRL einen optimalen und verlässlichen Kommandanten. Einen loyaleren Feuerwehrkameraden kann man sich kaum vorstellen! Andreas Moser, 21 Dienstjahre, ist im Jahr 2003 der Feuerwehr Bowil beigetreten (ab 2014 FWRL). Anfänglich war er in der Verkehrsgruppe tätig, anschliessend erfolgten die Ausbildungen zum Einsatzleiter, Stv des Löschzugkommandanten und Dienstchef Verkehr der FWRL. Kommentar Werner Eberle, Ober-Kdt FWRL: Res Moser, der Banker, war der stille Macher im Hintergrund und stets darauf bedacht, eine pragmatische Lösung zu finden. Er hat das Herz am richtigen Ort und engagierte sich für die FWRL, wie auch bei anderen Hobbies, immer zu mehr als 100 %! Der Gemeinderat dankt im Namen der Bowiler Bevölkerung Gabriela Hauri, Monika Schneider, Alexandra Beutler, Peter Schüpbach und Andreas Moser für ihr grosses Engagement zugunsten der Allgemeinheit und wünscht alles Gute und viel Erfolg für die Zukunft. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind folgende Baubewilligungen erteilt worden: • Baumann David, Im Schüpbach 76; Erstellen einer neuen Zufahrt zur Jauchegrube und zum Stall. • Haldimann Peter, Bächlen 6a; Umnutzung Abstellraum für Hundecoiffeursalon. • Leuenberger Daniela und Adrian, Längenei 183a; Sanierung Bauernhaus Längenei 182 mit Einbau von zusätzlichem Wohnraum. • Reber Bruno, Wyden 25; Neubau Autoeinstellraum Wyden 25f und Versetzen der bestehenden Parkplätze. • Lüthi Stefan, Imschmatthubel 99c; Erweiterung der bestehenden Siloanlage um 2 weitere Silos.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 Seite: 12 Mai 2025 • Leibundgut Ramon und Kira, Seftigen; Ersatz Fenster, Renovation Fassade, Rückbau Laube Wohnhaus Kastanienweg 3. Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Gemeindeverwaltung und Postagentur geschlossen Die Gemeindeverwaltung und die Postagentur Bowil sind an folgenden Tagen geschlossen: • Freitag, 30.05.2025, ganzer Tag (Freitag nach Auffahrt) • Freitag, 12.09.2025, ganzer Tag (Personalausflug) Ab Montag, 02.06.2025 resp. ab Montag, 15.09.2025 bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten. Besten Dank für das Verständnis. Wegkommission Wanderer aufgepasst Liebe Wanderfreunde, unsere wunderschöne Natur lädt zum Erkunden ein. Doch damit wir die Tierwelt und die landwirtschaftlichen Flächen schützen können, bitten wir Sie, stets auf den gekennzeichneten Wanderwegen zu bleiben. Das Einhalten der Wege ist nicht nur eine Frage des Respekts gegenüber den Landbesitzern, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Tiere und ihrer Lebensräume. Wenn Sie die markierten Pfade nutzen, vermeiden Sie Störungen bei Wildtieren und verhindern Schäden an Pflanzen und Weideflächen. So tragen sie dazu bei, die Natur für zukünftige Generationen zu bewahren und den Landwirten ihre Arbeit zu erleichtern. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Gemeinsam können wir unsere schöne Region erhalten! Verkehrserschwerung Rünkhofen Infolge Belagsarbeiten der Teilstrecke von Rünkhofen 8 bis nach Rünkhofen 18A wird der Fahrzeugverkehr während den gesamten Bauarbeiten (23. Mai 2025 – 13. Juni 2025) einspurig/wechselseitig geführt und durch einen Verkehrsdienst oder mit einer Lichtsignalanlage geregelt. Während den Fräs- und Belagsarbeiten ist die Durchfahrtsbreite auf 3m beschränkt. Einbau Deckbelag Fahrtrichtung Bern: 12.06.2025 06:00 bis 19:00 Uhr Einbau Deckbelag Fahrtrichtung Langnau: 13.06.2025 06:00 bis 19:00 Uhr In der jeweiligen Belagseinbauetappe sind die seitlichen Einlenker und die Zu- und Wegfahrten zu den Liegenschaften gesperrt. Witterungsbedingte Verschiebungen auf nachfolgende Tage bleiben vorbehalten. Die Reihenfolge der Etappen bleibt bei Verschiebungen gleich. Beachten Sie diesbezüglich die Informationen auf den orangefarbenen Infotafeln in der jeweiligen Fahrtrichtung am Anfang der Baustelle. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung. Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II Gewässerraum und Landwirtschaft – Korrekte Nutzung des Gewässerraums Seit dem 1. Juni 2011 gilt die revidierte Gewässerschutzverordnung (GSchV). Diese verpflichtete die Kantone zur Ausscheidung von Gewässerräumen. In der Gemeinde Bowil sind die Gewässerräume seit Mai 2021 ausgeschieden. Die beiden Zonenpläne Gewässerräume Nord und Süd mit den genau definierten Gewässerräume pro Bach und Ort sind auf der Website der Gemeinde Bowil zu finden (https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/verwaltung/reglemente-verordnungen).
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 ___________________________________________________________________________________ Mai 2025 Seite: 13 Der Gewässerraum wird als Korridor ausgeschieden, zu dem sowohl das Gewässer als auch die beidseitigen Uferbereiche gehören. Im Gewässerraum hat die Bewirtschaftung extensiv zu erfolgen. Der Einsatz von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln ist im festgelegten Gewässerraum nicht zulässig. Leider wurde in der Gemeinde Bowil festgestellt, dass sich nicht alle Landbewirtschafter, vor allem beim Austragen von Gülle und Mist, an die geltenden Vorschriften halten. Die Nutzung des Gewässerraums an zwei Beispielen: Beispiel 1: Gewässerraum 11 Meter (Gewässer mit einer natürlichen Gerinnesohlenbreite ≤ 2 Meter) Der 3m Pufferstreifen gemäss ChemRRV liegt immer innerhalb des Gewässerraums. Der 6m Streifen ohne Pflanzenschutzmittel (PSM) gemäss DZV gilt uneingeschränkt ab Uferlinie auch ausserhalb des Gewässerraums. Beispiel 2: Gewässerraum 24.5 Meter (Gewässer mit einer natürlichen Gerinnesohlenbreite > 2 Meter) Der 3m Pufferstreifen gemäss ChemRRV sowie der 6m Streifen ohne Pflanzenschutzmittel (PSM) im ÖLN liegen innerhalb des Gewässerraums. Weitere Informationen finden Sie unter Merkblatt Umgang mit Hofdünger Kanton Bern. Wir fordern hiermit alle Landbewirtschafter dazu auf, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und sich mit den neu festgelegten Gewässerräumen im betroffenen Gebiet auseinander zu setzen. So bitte nicht: Vielen Dank.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 Seite: 14 Mai 2025 Asiatische Hornisse Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Vor knapp einem Jahr wurden Sie von Ihrer Gemeinde informiert, Beobachtungen der gebietsfremden, invasiven Asiatischen Hornisse schnellstmöglich auf www.asiatischehornisse.ch zu melden. Der Aufruf wurde gehört: knapp 300 Sichtungen wurden letztes Jahr im Kanton Bern bestätigt und insgesamt konnten rund 50 Nester entfernt werden. Für diese tatkräftige Unterstützung dankt Ihnen das INFORAMA herzlich. Um die Ausbreitung dieser Art weiterhin so gut wie möglich zu verlangsamen, ist der Kanton Bern erneut auf Mithilfe aus der Bevölkerung angewiesen. Jetzt wichtig: Im Frühling können die Asiatischen Hornissen oft im Siedlungsgebiet beobachtet werden: beim Nestbau an verschiedensten Orten rund ums oder im Haus oder aufblühenden Pflanzen im Garten. Das nachfolgende Schema zeigt, wo Primärnester (in rot markiert) vorzugsweise gebaut werden oder Sichtungen wahrscheinlich sind. Eine Früherkennung von Primärnestern ist wichtig, da sich deren Entfernung meist als einfach, ungefährlich und kostengünstig erweist. Zuständig für die Nestentfernung ist der Kanton. Wir bitten Sie, sowie die Anwohnerinnen und Anwohner Ihrer Gemeinde Beobachtungen von Insekten oder Nestern möglichst zeitnah auf der offiziellen Schweizer Meldeplattform (www.asiatischehornisse.ch; WICHTIG: ohne Bindestrich) zu melden. Vielen Dank für Ihre wertvolle Zusammenarbeit!
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 ___________________________________________________________________________________ Mai 2025 Seite: 15 Gemeindebeiträge 2025 Gestützt auf das Reglement über die Gemeindebeiträge erhalten Vereine mit Sitz in Bowil oder einem wesentlichen Anteil von Bowiler Mitgliedern (mindestens 10 %) einen jährlichen Beitrag pro Bowiler Aktivmitglied. Dieser Beitrag ist nicht zweckgebunden und fliesst in die allgemeine Vereinskasse. Damit die Vereine in den Genuss dieses allgemeinen Beitrages kommen, ist der Gemeindeverwaltung ein Mitgliederverzeichnis mit allen Bowiler Vereinsmitgliedern (Name, Vorname, Adresse, PLZ und Ort) inkl. Kontoverbindung zuzustellen. Sollten die Vereinsstatuten Abweichungen erfahren haben, ist uns ebenfalls ein aktuelles Exemplar einzureichen. Für die zweckgebundenen Beiträge ist mit den jeweiligen Vereinen eine Leistungsvereinbarung für 4 Jahre abgeschlossen worden. Die Auszahlung für das Jahr 2025 erfolgt automatisch. Betreuungsgutscheine 2025/2026 Die neue Gutscheinperiode 2025/2026 ist eröffnet. Sie können Ihr Gesuch für Betreuungsgutscheine via KIBON oder auf Papier stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons www.fambe.sites.be.ch/familienthemen/kinderbetreuung/betreuungsgutscheine sowie in der Informationsbroschüre. Die Finanzverwaltung Bowil, Telefon 031 711 11 80 beantwortet Ihnen gerne allfällige Fragen. Abfallentsorgung Abfallstatistik: Folgende Abfallmengen sind in unserer Gemeinde im letzten Jahr angefallen (die Gewichtsangabe erfolgt in Tonnen): Abfallart 2024 Vergleich 2023 Vergleich 2022 Vergleich 2021 Vergleich 2020 Hauskehricht 196.89 196.59 195.84 202.09 200.35 Sperrgut 2.32 1.06 3.17 3.81 2.33 Altglas 27.40 25.34 26.08 27.85 28.15 Papier und Karton 78.88 74.74 71.50 65.44 41.70 Altmetall 6.15 3.36 9.06 13.96 6.65 Aluminium/Weissblech 2.14 1.99 1.91 1.89 2.43 Mineral- und Speiseöl 1.33 1.10 0.76 0.89 0.87 Grüngut 94.01 76.43 65.78 74.23 79.37 Kaffeekapseln (Alu) 0.67 0.69 0.68 0.77 0.65 Altkleider 3.25 3.50 3.72 3.15 4.59 PET 1.73 1.34 1.95 0.86 1.57 Kunststoff 3.83 0.44 0 0 0 Grüngutdeponie Moos: Die Gartensaison hat begonnen, damit wird auch wieder die Entsorgung des anfallenden Grüngutabfalls ein Thema. Bitte beachten Sie, dass die angelieferten Mengen (Grüngut und Holz) ab dem ersten Kilo vor Ort zu deklarieren sind. Die Abrechnung erfolgt Ende Jahr durch die Gemeindeverwaltung Signau. Anderweitige Abfälle (Blumentöpfe, Pflanzenbehälter, Vlies etc.) gehören in den ordentlichen Hauskehricht und dürfen nicht in der Deponie Moos entsorgt werden!
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 Seite: 16 Mai 2025 Invasive Neophyten: Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die bei uns natürlicherweise nicht vorkommen. Einige dieser Neophyten verwildern und breiten sich stark aus. Sie werden invasiv und richten Schäden an. Artenportraits dieser Pflanzen finden Sie unter: https://www.jardinsuisse.ch/de/umwelt/umweltschutz/invasive-neophyten/ Bitte entsorgen Sie keine invasiven Neophyten im Grüngut, sondern benutzen Sie dafür gebührenfreie Kehrichtsäcke und entsorgen Sie diese im Neophytencontainer beim Werkhof Schächli. Kunststoffsammlung – Bring Plastic Back Verpackungen, Flaschen, Folien – Kunststoff ist im Haushalt allgegenwärtig. Nach Gebrauch sollte er aber nicht einfach weggeworfen werden, da viele der Materialien wiederverwertbar sind. Die Gemeinde Bowil – also Sie, werte Nutzerinnen und Nutzer der Kunststoffsammlung – haben im Rahmen des Berner Projekts unter dem Label Bring Plastic Back im Jahr 2024 die stolze Zahl von total 3‘830 Kg Haushaltkunststoff gesammelt und so dem Recycling zugeführt. Die gesammelte Menge ersetzte im stofflichen Recycling 1915 Kg Neumaterial, was 5‘745 Liter Erdöl einsparte. Das daraus gewonnene Regranulat reicht zum Beispiel für die Herstellung von 1‘496 Meter Kabelschutzrohren. Die nicht recyclierbaren Mischkunststoffe wurden der Zementindustrie als Ersatzbrennstoff zugeführt und ersetzen so 1‘913 Kg Stein- und Braunkohle. Abfall richtig entsorgen – eine einfache Sache?! Die Fotoaufnahmen entstanden bei Entsorgungstouren des Werkhofteams. Finden Sie die Fehler! Kunststoffsammlung: So sah es aus nach einer Leerung des Kunststoffcontainers. Das fehlerhafte Verhalten einiger Entsorgerinnen oder Entsorger ist auf den ersten Blick ersichtlich! Zur Erinnerung: Styropor gehört in den Hauskehricht, Kleider gehören in den Kleidercontainer und Plastikmaterial ist mit dem gebührenpflichtigen Gebinde zu versehen. Derartige Fehlverhalten belasten die Kehrichtrechnung übermässig und bringen dem Entsorgungsteam zusätzlichen Mehraufwand! Alu gehört in den Container am Sammelstandort Langnaustrasse (und nicht an eine andere Sammelstelle), auch wenn es dem oder der EntsorgerIn so einfacher geht. Bei jeder Sammelstelle ist ersichtlich, was deponiert werden kann und wo alternative Standorte für die Entsorgung zur Verfügung stehen. Bitte lesen Sie die Anschriften sorgfältig. Informationen bietet auch das Abfallmerkblatt der Gemeinde. Auch hier: das Entsorgungsteam hat genügend andere Aufgaben und wünscht sich künftig einen sorgsameren und richtigen Umgang mit den Wertstoffen!
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 ___________________________________________________________________________________ Mai 2025 Seite: 17 Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten Drüsiges Springkraut Beschreibung: Das Drüsige Springkraut wird etwa 2 Meter gross. Von unserem einheimischen, gelb blühenden Wald-Springkraut unterscheidet es sich durch die rosa bis weisse Blütenfarbe, seine Grösse sowie die roten Drüsen an den Blättern. Eine Pflanze kann bis 4‘000 Samen pro Jahr ausbilden, die durch die reifen Samenkapseln bis 7 Meter weit fortgeschleudert werden. Durch den Samenvorrat im Boden keimen den ganzen Sommer über immer wieder neue Pflanzen aus, was zu gestaffelten Pflanzenbeständen führt. Umgeknickte Pflanzen können an den Stängelknoten wieder austreiben. Seine ursprüngliche Heimat ist das westliche Himalajagebiet. Wegen seinen grossen, attraktiven Blüten wurde es als Zierpflanze angepflanzt. Seine hohe Nektarproduktion machte es auch als Bienenweide sehr beliebt. Die Ausbreitung erfolgt durch Samen hauptsächlich entlang von Gewässern. Gefahren: Die hohe Pfanzendichte führt zu einer Verarmung der einheimischen Pflanzen am entsprechenden Standort. Entlang von Gewässern kann es die natürlich vorkommenden Pflanzen verdrängen und somit Erosionen begünstigen. Im Wald tritt es als aufdringliches Unkraut auf, das die natürliche Verjüngung behindern kann. Bekämpfung: Grosse Bestände können durch Mähen bekämpft werden. Hierbei spielt aber der richtige Zeitpunkt eine entscheidende Rolle. Erfolgt der Schnitt zu früh, treiben die Pflanzen wieder aus, erfolgt er zu spät, können die Samenstände an den abgeschnittenen Pflanzen zur Nachreife gelangen. Die Beste Zeit ist demnach etwa Ende Juli beim Auftreten der ersten Blüten. Kleinere Bestände können durch Ausreissen von Hand bekämpft werden. Aufgrund der sich gestaffelt entwickelnden Bestände müssen nach den Bekämpfungsmassnahmen Nachkontrollen durchgeführt werden. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Entsorgung: Bitte entsorgen Sie keine invasiven Neophyten im Grüngut, sondern benutzen Sie dafür gebührenfreie Kehrichtsäcke und entsorgen Sie diese kostenlos im Neophytencontainer beim Werkhof Schächli.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 Seite: 18 Mai 2025 Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/neobiota, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch, sowie bei der Gemeindeverwaltung Bowil. Informationen der AHV-Zweigstelle ➢ Familienzulangen im Kanton Bern Familienzulagen im Gewerbe 49 Familienausgleichskassen (Stand 1.1.2025) richten im Kanton Bern Familienzulagen an Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende aus. Für Nichterwerbstätige sowie Arbeitnehmende ohne AHV-beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANOBAG) ist ausschliesslich die Familienausgleichskasse des Kantons Bern zuständig. Diese Familienausgleichskassen müssen folgende Mindestleistungen erbringen: • 250 Franken Kinderzulage pro Monat für jedes Kind vom Geburtsmonat an bis zum Monat, in welchem das 16. Altersjahr vollendet wird. • 310 Franken Ausbildungszulage pro Monat für jedes Kind nach dem 16. Altersjahr (bzw. nach dem 15. Altersjahr, wenn bereits eine nachobligatorische Ausbildung besucht wird) bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum Monat, in dem das 25. Altersjahr vollendet wird. Familienzulagen in der Landwirtschaft Die Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) richtet im Auftrag des Bundes folgende Familienzulagen an selbständigerwerbende Landwirte, deren mitarbeitenden Familienmitglieder sowie an landwirtschaftliche Arbeitnehmende aus: • Im Talgebiet: 215 Franken pro Monat für Kinder bis 16 Jahre 268 Franken pro Monat für Kinder ab 16 Jahre • Im Berggebiet: 235 Franken pro Monat für Kinder bis 16 Jahre 288 Franken pro Monat für Kinder ab 16 Jahre Auf der Internetseite www.akbern.ch finden Sie in der Rubrik „Familienzulagen“ alle notwendigen Informationen zur Familienzulagenordnung im Kanton Bern, wie beispielsweise: • Für welche Kinder besteht ein Anspruch auf Familienzulagen? • Welche Personen haben Anspruch auf Familienzulagen? • Welcher Elternteil kann den Antrag stellen? • Was heisst „Differenzzahlung?“ • Anmeldung des Anspruchs auf Familienzulagen im Gewerbe und in der Landwirtschaft • Was ist unter „Ausbildung“ zu verstehen? • Besondere Bestimmungen für Nichterwerbstätige und ANOBAG (Arbeitnehmende ohne AHV-beitragspflichtigen Arbeitgeber) • Familienzulagen bei Teilzeitarbeit • Zahlung von Familienzulagen ins Ausland • Meldepflichten, Nachforderungen, Rückerstattung, Verjährung usw. Hinweis Arbeitnehmende erkundigen sich bei ihrem Arbeitgeber, bei welcher Familienausgleichskasse ihr Betrieb angeschlossen ist.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 210 ___________________________________________________________________________________ Mai 2025 Seite: 19 Anlässe in Bowil Hier finden Sie alle gemeldeten und der Verwaltung bekannten Veranstaltungen in Bowil: • Mittwoch, 21.05.2025 Brockenstube, Landfrauenverein Bowil, altes Feuerwehrmagazin Dorf Bowil • Freitag, 23.05.2025 Hauptversammlung Skiclub Bowil, Aula Schulhaus Dorf • Freitag, 23.05.2025 Lange Nacht der Kirchen, Kirchgemeinde Grosshöchstetten, Kirche Bowil • Freitag, 23.05.2025 Feldschiessen, Samstag, 24.05.2025 Militärschützen Bowil, Sonntag, 25.05.2025 Schützenhaus Groggenmoos Bowil • Mittwoch, 28.05.2025 Hübeli-Basar, Arbeitsgruppe Bowil, Schulhaus Hübeli • Montag, 02.06.2025 Gemeindeversammlung Bowil, Schulhaus Dorf • Dienstag, 03.06.2025 Blutspenden, Samariterverein Oberes Kiesental, Mehrzweckanlage Zäziwil • Samstag, 07.06.2025 Brockenstube, Landfrauenverein Bowil, altes Feuerwehrmagazin Dorf Bowil • Samstag, 07.06.2025 Unihockey Schülerturnier, UHC Bowil, Streetfloorball-Feld Schulhaus Dorf Bowil • Mittwoch, 18.06.2025 Brockenstube, Landfrauenverein Bowil, altes Feuerwehrmagazin, Dorf Bowil • Freitag, 20.06.2025 Schulfest Bowil, Schule Bowil, Schulhaus Dorf • Sonntag, 22.06.2025 Empfang TV Bowil vom Eidg. Turnfest in Lausanne, Gasthof Schlossberg Bori • Dienstag, 24.06.2025 Zäme ässe, Landfrauenverein Bowil, Blockhaus Bowil • Samstag, 28.06.2025 Stationärmotorentreffen Bowil, Freunde alter Landmaschinen Sektion Bern, Dorf 118 Bowil • Freitag, 04.07.2025 Obligatorische Übung, Militärschützen Bowil, Schützenhaus Groggenmoos Bowil • Freitag, 04.07.2025 Sagi-Chilbi, Musikgesellschaft Eintracht Zäziwil, Samstag, 05.07.2025 Röthlisberger Zimmerei AG Bowil • Samstag, 05.07.2025 Brockenstube, Landfrauenverein Bowil, altes Feuerwehrmagazin, Dorf Bowil • Freitag, 18.07.2025 Jodler-Füür, Jodlerklub Bowil, Samstag, 19.07.2025 Urweid Bowil • Donnerstag, 31.07.2025 Bundesfeier und Jungbürgeraufnahme, Gemeinde Bowil, Blockhaus Bowil • Samstag, 02.08.2025 Brockenstube, Landfrauenverein Bowil, altes Feuerwehrmagazin, Dorf Bowil • Mittwoch, 27.08.2025 Brockenstube, Landfrauenverein Bowil, altes Feuerwehrmagazin, Dorf Bowil • Donnerstag, 28.08.2025 Blutspenden, Samariterverein Oberes Kiesental, Aula Sekundarschulhaus Grosshöchstetten
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