Bowil Zytig Nr. 194 | Mai 2021

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 194 ___________________________________________________________________________________ Mai 2021 Seite: 3 Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Bowil Montag, 31. Mai 2021, 20.00 Uhr TURNHALLE SCHULHAUS DORF Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Gemeinderechnung 2021 Beratung und Genehmigung der Gemeinderechnung 2020 2. Informationen durch den Gemeinderat a) Revitalisierung Gropbach b) Informationen der Kommission für Verkehrssicherheitsmassnahmen Bowil c) Umbau Bahnhof Bowil d) Legislaturziele Gemeinderat Bowil 2021 – 2024 3. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie stehen auch unte r www.bowil.ch zum Download bereit. Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzu- reichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Ver- fahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Schutzmassnahmen:  In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt Maskenpflicht. Am Eingang werden Schutzmasken kosten- los abgegeben.  Der Einlass in die Turnhalle erfolgt gestaffelt, bitte erscheinen Sie rechtzeitig zur Versammlung, damit es beim Eingang nicht zum Stau kommt. Türöffnung ist ab 19.15 Uhr.  Bitte desinfizieren Sie vor dem Eintritt die Hände an den Desinfektionsspendern und halten Sie zwi- schen den Teilnehmenden den Abstand von 1.5 Meter ein.  Im Sinne der Tracking-Massnahmen werden Ihre Kontaktdaten erfasst. Auf Ihrem Sitzplatz finden Sie ein entsprechendes Formular. Bitte füllen Sie dieses mit Ihren Personendaten aus und legen Sie den Zettel beim Ausgang in die bereitstehende Urne ein. Die Kontaktdaten werden 14 Tage nach der Ver- sammlung vernichtet. Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückge- legt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

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