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Bescheinigung und Meldepflicht des Todesfalles
Bei jedem Todesfall muss ein Arzt beigezogen werden, welcher die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt.
Dr. med. Matin Niederhauser, Kemisstrase 15, 3533 Bowil, Tel. 031 711 20 23
Mit dieser ärztlichen Todesbescheinigung, dem Familienbüchlein und der Niederlassungsbewilligung ist das für den Sterbeort zuständige Zivilstandsamt aufzusuchen. Dort wird die Todesanzeigebescheinigung ausgestellt.
Zivilstandsamt Bern-Mittelland, Laupenstrasse 18a, 3008 Bern, Tel. 031 635 42 00, Fax 031 635 42 01, E-Mail za.mittelland@pom.be.ch .
Nachdem das Zivilstandsamt den Tod eingetragen hat, wird es Ihnen die Todesanzeigebescheinigung übergeben. Mit dieser melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung des Bestattungsortes. Die Gemeindeverwaltung organisiert die Vorbereitung der Kirche, die Vorbereitung des Grabes, das Holzkreuz und die Grabausschmückung.
Todesfall ebenfalls auf der Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde melden, falls die Bestattung nicht in der Wohnsitzgemeinde erfolgt (Mitteilung Vertreteradresse für Siegelung, Steuern, Korrespondenzen etc.).
Bestattung
Mit einem Bestattungsdienst Verbindung aufnehmen und die Bestattung organisieren (lassen).
Röthlisberger Zimmerei AG, Moosweg 1, 3533 Bowil, Tel. 031 711 03 78 oder Stegmann Markus, Dorfstrasse 5, 3550 Langnau i.E., Tel. 034 402 82 22.
Mögliche Bestattungsarten auf dem Friedhof Bowil, Grosshöchstetten und Zäziwil:
Erdbestattung: Reihengrab/Familiengrab
Urnenbeisetzung: Urnengrab/auf bestehendes Reihengrab/auf Gemeinschaftsgrab/auf Familiengrab
Wurde eine letztwillige Verfügung hinterlassen, ist dort möglicherweise ein Hinweis auf die gewünschte Bestattung zu finden.
Bestattungstermin
Sprechen Sie das Bestattungsdatum mit dem zuständigen Pfarramt ab.
Ref. Pfarramt, Pfarrhaus, 3533 Bowil, Tel. 031 711 05 41 / Kath. Pfarramt, Inselistrasse 11, 3510 Konolfingen, Tel. 031 791 05 74
Aufbahrung
Bestellen Sie den Sarg bei Ihrem Bestattungsunternehmen. Der Bestattungsdienst übernimmt normalerweise die Überführung des Leichnams in die Aufbahrungshalle. Sprechen Sie mit ihm ab, um welchen Aufbahrungsraum es sich handelt. Die Schlüssel zum entsprechenden Aufbahrungsraum können Sie dann bei der Gemeindeverwaltung abholen und nach der Beerdigung wieder dort abgeben sofern Ihnen der Bestattungsdienst nicht selber einen Schlüssel zur Verfügung stellt. Das Bestattungsunternehmen regelt auf Ihren Wunsch sämtliche Formalitäten und besorgt Trauerdrucksachen, Todesanzeigen, Blumen und Kränze.
Aufnahme Siegelungsprotokoll
Ein Siegelungsbeamter oder eine Siegelungsbeamtin der Wohngemeinde wird sich innert 7 Tagen bei den Angehörigen melden um mit ihnen ein gesetzlich vorgeschriebenes Siegelungsprotokoll zu erstellen.
Meldungen
Die Hinterbliebenen melden den Todesfall der Pensionskasse, den Versicherungen, etc. sobald als möglich.
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