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Weisungen
 

Anlagenbenützung:

  • Die Anlagen und Geräte sind mit Sorgfalt zu benützen.
  • Beim Verlassen der Brätlistelle und beim Wegfahren mit Motorfahrzeugen ist die Nachtruhe der Anwohner zu wahren.
  • Für Unfälle und Diebstähle jeder Art wird jegliche Haftung abgelehnt.
  • Der angefallene Kehricht ist vom Mieter direkt zu entsorgen. Gebührenmarken können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
  • Für die Reinigung ist jeder Benützer selber verantwortlich.

 

Parkierung:

  • Motorfahrzeuge und Fahrräder sind grundsätzlich auf dem befestigten Parkplatz abzustellen.
  • Das Parkieren entlang der Durchfahrtsstrasse sowie auf fremdem Terrain ist ohne Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer ausdrücklich verboten.

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