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Weisungen
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Anlagenbenützung:
- Die Anlagen und Geräte sind mit Sorgfalt zu benützen.
- Beim Verlassen der Brätlistelle und beim Wegfahren mit Motorfahrzeugen ist die Nachtruhe der Anwohner zu wahren.
- Für Unfälle und Diebstähle jeder Art wird jegliche Haftung abgelehnt.
- Der angefallene Kehricht ist vom Mieter direkt zu entsorgen. Gebührenmarken können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
- Für die Reinigung ist jeder Benützer selber verantwortlich.
Parkierung:
- Motorfahrzeuge und Fahrräder sind grundsätzlich auf dem befestigten Parkplatz abzustellen.
- Das Parkieren entlang der Durchfahrtsstrasse sowie auf fremdem Terrain ist ohne Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer ausdrücklich verboten.
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