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Schulzahnpflege
 

Seit 1. Januar 2002 sind für die Schulzahnpflege ausschliesslich die Gemeinden zuständig. Das Behandlungs- und Vorbeugungsangebot bleibt in Bowil im Wesentlichen unverändert:

  • Jährlich einmal, in der Regel im November, führt der Schulzahnarzt, Dr. B. Liechti, Konolfingen, bei allen Kindern, die in Bowil den Kindergarten oder die Schule besuchen Kontrolluntersuchungen durch. Die Untersuchungen finden im Schulhaus statt und sind grundsätzlich obligatorisch, die Kosten trägt die Gemeinde.
  • Kinder die in Behandlung sind oder von den Eltern bei ihrem Privatzahnarzt regelmässig zur Kontrolle angemeldet werden, brauchen zu der Reihenuntersuchung nicht zu erscheinen. Dies ist von den Eltern schriftlich zu bestätigen (Formular). In diesem Fall haben die Eltern Anrecht auf einen Gemeindebeitrag an die Kosten der privaten Untersuchung in der Höhe des Betrages, den der Schulzahnarzt der Gemeinde pro untersuchten Schüler berechnet. Um den Betrag von gegenwärtig Fr. 23.80 pro Schüler geltend machen zu können, muss bei der Schulzahnpflegeleiterin ein Formular verlangt werden. Dieses ist auszufüllen, von einem Elternteil zu unterschreiben und von der Schulzahnpflegeleiterin visieren zu lassen. Mit dem vollständig ausgefüllten Formular kann dann der Betrag am Schalter der Gemeindeverwaltung Bowil bar bezogen werden.
  • In der Wahl des behandelnden Zahnarztes sind die Eltern frei.
  • Die Gemeinde leistet an minderbemittelte Eltern im Rahmen der ordentlichen Sozialhilfe Beiträge an die Behandlungskosten. Beiträge ausserhalb der ordentlichen Sozialhilfe werden keine ausgerichtet. Ein diesbezügliches Gesuch ist zusammen mit der Offerte des behandelnden Zahnarztes zu Handes des Gemeinderates an die Schulzahnpflegeleiterin zu richten.
  • Jeder Schüler und jede Schülerin besitzt eine Schulzahnpflegekarte, in welche die Zahnärzte die Untersuchungsbefunde und ausgeführten Behandlungen eintragen. Sie wird von der Klassenlehrerin/vom Klassenlehrer aufbewahrt und kann dort bei Beginn der Behandlung abgeholt werden.
  • Die Lehrerschaft führt im bisherigen Rahmen das regelmässige Zähneputzen durch. Auf Wunsch der Eltern ist es möglich, Kinder von der jährlich sechsmaligen Zahn-Fluorbehandlung zu dispensieren. Dies ist dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin schriftlich mitzuteilen.
  • Die erwähnten Formulare können bei der Schulzahnpflegeleiterin bezogen werden.
  • Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Schulzahnpflegeleiterin:

          Anita Zürcher               Tel. Schule:   031 711 10 73

                                              Tel. Privat:    031 961 31 27

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