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Die Organe der Gemeinde sind:
- die Stimmberechtigten
- der Gemeinderat
- die Kommissionen
- das Rechnungsprüfungsorgan
- das zur Vertretung der Gemeinde befugte Personal
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ und wird in der Regel zweimal jährlich einberufen. An der Gemeindeversammlung werden u.a. folgende Geschäfte behandelt:
- Jahresrechnung
- Voranschlag
- Ausgaben
- Anlage der obligatorischen und den Satz der fakultativen Gemeindesteuern
- Reglemente
- Wahl des Gemeinde- und des Vizepräsidenten.
Die Mitglieder des Gemeinderates, der Schulkommission und der Rechnungsprüfungskommission werden im Verhältniswahlverfahren (Proporz) an der Urne gewählt.
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